Mein Angebot als Rechtsanwältin
- Kompetente Beratung von ArbeitnehmerInnen, BetriebsrätInnen und ArbeitgeberInnen in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten
- Außergerichtliche Verhandlungen mit der Gegenseite
- Vertretung in Verfahren vor den Arbeitsgerichten
Individuelles Arbeitsrecht:
- Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen, Abmahnungen, Kündigungen, Aufhebungsverträgen, Abfindungsvereinbarungen und Zeugnissen
- Durchsetzung von Zahlungsansprüchen
- Kündigungsschutzverfahren und Entfristungsklagen
Kollektives Arbeitsrecht:
- Kompetente Beratung zu Mitbestimmungsrechten des Betriebsrates
- Gestaltung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen
- Durchführung von Beschlussverfahren und Einigungsstellenverfahren
- Sachverständigentätigkeit nach § 80 Abs. 3 BetrVG
Kosten:
Im Arbeitsrecht gilt die Besonderheit, dass zumindest bis zum Abschluss eines erstinstanzlichen Gerichtsverfahrens jede Partei ihre Kosten selbst tragen muss, ganz egal, wer das Verfahren gewinnt oder verliert. Aus diesem Grund muss ein(e) Arbeitnehmer(in) beispielsweise auch dann die Anwaltskosten selbst tragen, wenn eine ungerechtfertigte Kündigung ausgesprochen wurde oder lediglich rückständiger Lohn eingefordert wird, weil der/die Arbeitgeber(in) nicht bezahlt.
Aus diesem Grund empfiehlt sich für arbeitsrechtliche Streitigkeiten ganz besonders eine Rechtsschutzversicherung.
Falls eine solche nicht besteht und Sie nur über geringe Einkünfte verfügen, kann ggf. die Inanspruchnahme von Beratungshilfe für die außergerichtliche Beratung oder Prozesskostenhilfe für eine Klage vor dem Arbeitsgericht in Betracht kommen.